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AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Stand: Januar 2010


1. ALLGEMEINES

1.1 Vertragsinhalt ist nur, was auf diesem Vertragsformular schriftlich festgehalten oder von uns schriftlich bestätigt ist.
1.2 Unsere Vertreter sind berechtigt, für uns Vertragsabschlüsse vorzunehmen; sie sind jedoch nicht inkassoberechtigt.
An unser Angebot sind wir 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Besteller daran 8 Tage ab Zugang des Angebotes gebunden.
1.3 Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur dann, wenn wir deren Geltung schriftlich anerkannt haben.
1.4 Ergänzend gelten die „Qualitätsrichtlinien Fenster, Außentüren und Fassadenelemente“ der „Plattform Fenster und Fensterfassade“ der Deutschen Wirtschaftskammer.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- u. Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Ist der Besteller Verbraucher, gelten jene Punkte nicht, die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen widersprechen.

2. LIEFERFRIST UND LIEFERUNG

2.1 Die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten ist nicht verbindlich. Es kommt kein Fix-Geschäft zustande. Unklare oder fehlende Angaben können eine Verlängerung der Lieferzeit bewirken.
2.2 Änderungen einer Bestellung werden von uns akzeptiert, sofern sie für uns durchführbar sind, können aber Preis- und Lieferterminanpassungen zur Folge haben.
2.3 Wir sind berechtigt die Lieferung in mehreren Teilen durchzuführen.
2.4 Sollte die Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten werden, so ist der Besteller nach schriftlicher Mahnung bzw. Nacherfüllungsverlangen und Setzung einer 14tägigen Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. Sofern ausdrücklich eine Pönale vereinbart wurde, ist diese mit höchstens 5 % der Nettoauftragssumme insgesamt begrenzt.
2.5 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.
2.6 Wir liefern bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Vertragen und Montieren nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung.
2.7 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen sind sofort zu reklamieren. Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware sofort bei Ablieferung zu reklamieren.
2.8 Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und fällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen.

3. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

3.1 Der Besteller hat jede Lieferung unverzüglich, jedenfalls aber vor Einbau oder Weiterverarbeitung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, spätestens binnen 10 Tagen, zu rügen. Auf die Einrede der mangelnden Rüge können wir uns im Streitfall auch dann berufen, wenn wir sie außergerichtlich nicht erhoben haben.
3.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, sofern die Rüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt.
3.3 Wir können Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Der Besteller verzichtet auf die Wandlung des Vertrages. Die Verbesserung erfolgt nach unserer Wahl am Lieferort oder im Werk. Ist der Besteller ein Verbraucher, können wir anstelle der Wandlung oder der Preisminderung den Austausch der Sache und anstelle der Preisminderung eine Verbesserung gewähren.
3.4 Schadenersatzansprüche aller Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist mit dem Wert der gelieferten Ware (Teilware) beschränkt. Für reine Vermögensschäden haften wir nicht.
3.5 Durch das vorbehaltlose Zustandekommen des Vertrages verzichtet der Besteller auch auf sämtliche vorvertragliche Schutzbestimmungen unsererseits, etwa Warnpflicht oder Aufklärungspflicht, soweit uns nicht Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fällt.
3.6 Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse. Die Geltung von § 924 Satz 2 ABGB wird ausgeschlossen. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen uns sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Besteller nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zur Änderung von Zahlungsbedingungen.

4. ZAHLUNG

4.1 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt 10% Verzugszinsen zu berechnen. Überdies sind sämtliche Mahn- und Anwaltskosten zu ersetzen.
4.2 Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen die er leistet, zuerst auf Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital verrechnet werden.
4.3 Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers, die unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderung unser Eigentum, auch wenn sie bereits montiert sind.
5.2 In Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts ermächtigt uns der Besteller schon jetzt, den Besitz unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt uns zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu unserer Ware.
5.3 Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und uns von allfälligen exekutiven Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
5.4 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist, veräußern. Dabei ist er verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer zu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an uns ab. Die durch den Weiterverkauf der Ware entstehende Forderung gegen Dritte werden vom Besteller schon jetzt mit allen Nebenabreden bis zur Höhe der uns zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber an uns abgetreten, wobei wir berechtigt sind, die Abtretung der Forderung offenzulegen.
5.5 Der Besteller verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Das gilt nicht gegenüber Verbraucher für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
5.6 Reklamation berechtigt nicht zur Rückbehaltung des Rechnungsbetrages. Für Verbraucher gilt, dass diese nur dann Ihre Zahlung verweigern können, wenn wir die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht haben oder die Erbringung durch eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, die ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist.

6. PREISGARANTIE, STORNO, RÜCKTRITTSRECHT

6.1 Wir gewähren Preisgarantie bei Auslieferung innerhalb 6 Monaten ab Bestelldatum. Bei späterer Lieferung werden die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preise verrechnet.
6.2 Bei Bestellung „auf Abruf“ ist der gewünschte Liefertermin mindestens 4 Monate vorher bekanntzugeben. Wird die Ware nicht zur Lieferung innerhalb von 2 Jahren ab Bestelldatum abgerufen, so können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Auftragssumme verrechnen.
6.3 Vertragsstornierungen (außer 6.2.) können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Wir sind berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% zu verlangen, ohne das wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben.
6.4 Die Stornogebühr unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
6.5 Belehrung über Rücktrittsrecht: Der Käufer kann innerhalb einer Woche nach Zustandekommen des Vertrages von diesem zurücktreten, wenn er Verbraucher ist und seine Vertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumen oder Messestand abgegeben hat.

7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

7.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Coburg. Für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Coburg zuständig.
7.2 Bei Verbraucher sind wir berechtigt, wahlweise bei dem Gericht zu klagen in dessen Stadt der Wohnsitz des Bestellers zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Klageeinbringung liegt.
7.3 Anzuwenden ist deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

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